Logo des Pferdepark Nöstach

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Pferdepark Nöstach
Nöstach 52
A-2571 Altenmarkt a. d. Triesting
+43 676 638 21 43

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Gegenständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche zwischen Tina Madensky (in weiterer Folge als "Auftragnehmer") mit einem Verbraucher (in weiterer Folge als "Auftraggeber" bezeichnet) abgeschlossene Rechtsgeschäfte über die Erteilung von Reitunterricht und Beritt. Die nachstehenden AGB gelten in der am Tag der Auftragserteilung gültigen Fassung für das gegenständliche Rechtsgeschäft. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Die aktuell gültige Fassung der AGB ist auf der Homepage www.reitenmittina.at abrufbar und wurden diese auch an den Auftraggeber ausgehändigt und/ oder übermittelt.

2. Vertragsabschluss

Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Diese behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Mit der Anmeldung zu einem der Angebote gibt der Auftraggeber ein für ihn bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der Auftragnehmerin ab. Der Vertrag kommt durch Annahme der Beauftragung durch die Auftragnehmerin zustande, und zwar entweder durch schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung oder durch Beginn der beauftragten Arbeiten.

3. Preise und Fälligkeit

3.1. Die angebotenen Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Festpreise inkl. Anfahrt und Unterricht.

3.2. Das Entgelt für Reitstunden ist unmittelbar nach der Reitstunde in bar bzw. binnen 5 Tagen ab Erhalt der Rechnung auf das Konto der Auftragnehmerin zur Anweisung zu bringen.

3.3. Die Teilnahmegebühr an Kursen ist am 1. Kurstag zu bezahlen, die Einstellgebühr ist bis zum 3. des Monats zu bezahlen. Die Kündigungsfrist für Einstellpferde beträgt 30 Tage.

3.4. Im Falle des nicht fristgerechten Zahlungseinganges ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Auftraggeber vom Unterricht auszuschließen.

3.5. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 % vereinbart. Durch Zahlungsverzug entstandene, zweckmäßige und notwendige Kosten, beispielsweise für Inkasso, Mahnungen etc., sowie allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Betreibungskosten, einschließlich jener der rechtsfreundlichen Vertretung, sind der Auftragnehmerin vom Auftraggeber zu ersetzen.

4. Stornierung und Rücktritt

4.1. Der Auftraggeber ist im Fall des mobilen Unterrichts berechtigt, bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin diesen kostenlos abzusagen. Im Falle der Stornierung von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Einheit zur Gänze zu verrechnen.

Wurden seitens des Auftraggebers regelmäßige Termine (1 x wöchentlich oder 14-tägig) im Vorhinein gebucht und die vereinbarten Termine in weiterer Folge 3 x hintereinander abgesagt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, diesen Termin nicht weiter für den Auftraggeber freizuhalten und den Termin anderen Kunden zur Verfügung zu stellen.

4.2. Im Falle einer Kursanmeldung ist der Auftraggeber berechtigt, diesen bis längstens 14 Tagen nach erfolgter Buchung kostenlos zu stornieren, wobei die Stornierung in schriftlicher Form per E-Mail an sorceress@gmx.at zu erfolgen hat.

Erfolgt die Stornierung später als 14 Tage nach der verbindlichen Kursanmeldung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

4.3. Die Auftragnehmerin behält sich vor, aus Krankheits- oder Organisationsgründen Einheiten zur Gänze abzusagen oder zu verschieben. Diesfalls wird die Auftragnehmerin einen Ersatztermin mit dem Auftraggeber vereinbaren.

4.4. Finden Kurse im Freien statt, behält sich die Auftragnehmerin weiters vor, den Kurs bei für Mensch und Pferd riskanten und potentiell gesundheitsschädigenden Witterungsbedingungen zu verschieben oder zur Gänze abzusagen.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, während des Reitens einen Reithelm, welcher den aktuellen DIN-Norm entspricht, zu tragen. Darüberhinausgehend ist der Auftraggeber verpflichtet, während des Umgangs mit den Pferden festes Schuhwerk und gegebenenfalls Handschuhe zu tragen.

Der Abschluss einer Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich pünktlich zur vereinbarten Zeit am Veranstaltungsort einzufinden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Verspätungen seinerseits nicht berücksichtigt werden können.

5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis längstens 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn am Veranstaltungsort anwesend zu sein, um sein Pferd/Pony für die Reitstunde vorzubereiten.

Die Zeit für Putzen und Satteln soll so bemessen sein, dass das Pferd zum Unterrichtsbeginn fertig ist.

5.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, eventuelle Missstände, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes anzuzeigen, um sich und die Ausbildnerin nicht in unnötige Gefahr zu bringen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sofern in diesen AGB nicht wirksam anderes vereinbart wurde.

6.2. Insofern Mängelbehebungen vorgenommen werden, stellen derartige Mängelbehebungsarbeiten kein Anerkenntnis des Mangels dar.

6.3. Die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.4. Festgehalten wird, dass die Auftragnehmerin für nicht durch sie verursachte, allfällige Schäden, welche durch nicht absehbare Reaktionen des Pferdes entstehen können, nicht haftet.

6.5. Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, welche durch sein Verschulden verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge von unsachgemäßem Verhalten in der Nähe der Pferde.

7. Datenschutz

Der Auftraggeber wird gemäß Datenschutzgrundgesetz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Erfüllung des Vertragsverhältnisses von der Auftragnehmerin Daten des Auftraggebers, insbesondere Namen, Adresse, E-Mailadresse und Telefonnummer, zum Zwecke der automationsunterstützten Abwicklung und Erfassung der Beauftragung auf Datenträger gespeichert und gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden. Die Verwendung der Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses.

8. Allgemeines

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin in 2571 Altenmarkt a.d. Triesting.

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